Erbrecht


Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Erbrecht.

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach dem Erbfall stehen stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Wir berücksichtigen dabei die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und haben auch ein Augenmerk auf die steuerlichen Aspekte der erbrechtlichen Gestaltung. Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten.


Wir beraten Sie unter anderen in den folgenden erbrechtliche  Themenkreisen 


  • Erbschein
  • Überprüfung und Gestaltung von Testamenten
  • gesetzliche Erfolge
  •  Vermächtnis
  • Gesamtrechtsnachfolge
  • Ausschlagung
  • Verfügung von Todes wegen
  • Pflichtteil
  • Enterbung
  • Ehegattentestament z.B. Berliner Testament
  • Übertragung von Vermögen
  • Erbauseinandersetzungen