Familienrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Familienrecht dar.
Ehe und Partnerschaft
Der Gang vor den Altar zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Gerade in Anbetracht dieser Wichtigkeit sollte die Zukunft einer Ehe geplant und geregelt sein. Es zeigt sich immer wieder, dass fehlende Regelungen oftmals unvorher-gesehene, ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen.
Verschiedenste Fragen können auftreten wie zum Beispiel:
- Was geschieht mit meinem alleinigen und unserem beidseitigen Vermögen?
- Hafte ich für die Schulden meines Partners?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall meines Partners?
Antworten auf diese Fragen können höchst unterschiedlich ausfallen. Der Notar arbeitet mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Vereinbarung im Willen der Ehepartner aus.
Ehevertrag
Einen Ehevertrag abschließen und die Folgen einer eventuellen Scheidung klären– das klingt ziemlich unromantisch. Allerdings nur auf den ersten Blick! Denn mittlerweile scheitert in Deutschland leider fast jede dritte Ehe.
Vor dieser Tatsache sollten Eheleute und zukünftige Ehepaare Ihre Augen nicht verschließen, sondern Vorsorge treffen. Denn nur solange eine Scheidung unwahrscheinlich, Emotionen und Gefühle außen vor sind, wird eine vernünftige und ausgewogene Regelung möglich sein.
Mit einem Ehevertrag können langwierige und kostspielige gerichtliche Streitigkeiten im Falle der Scheidung vermieden werden. Der Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden.
Die Aufgabe des Notars ist es, die Ehepartner neutral und überparteilich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags und deren rechtliche Tragweite zu beraten und den Vertrag anschließend aufzusetzen und notariell zu beurkunden.
Der vom Gesetz angeordnete Gütestand ist derjenige der Zugewinngemeinschaft, § 1363 I BGB. Das Güterecht regelt das Verhältnis der Ehegatten hinsichtlich der in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erwirtschaften Vermögenswerte.
Solange ein Ehepaar keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, ist es im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sollte es so zu einer Scheidung kommen bedeutet dies, dass die Vermögensmehrung beider Eheleute separat ermittelt wird. Nach der Ermittlung des Zugewinns muss derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, die Hälfte an den Ehepartner abgeben.
Alternativ zur Zugewinngemeinschaft bietet der Gesetzgeber die Gütertrennung an. Wurde diese vereinbart, erfolgt nach Beendigung der Ehe kein Ausgleich des Vermögens.
Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kombiniert die Vorteile beider Regelungen, da sie interessengerechter ist. Unter Beibehaltung des Güterstandes werden bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft einzelne, von den Ehepartnern bestimmte Vermögensgegenstände dem Zugewinnausgleich entzogen, oder für den Fall der Scheidung ausgeschlossen.
Scheidungsfolgevereinbarungen
Dadurch wird die Scheidung schneller und kostengünstiger vollzogen, da das Familiengericht die Ehescheidung in einem schnell-eren und kostengünstigeren Verfahren aussprechen kann. Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung klärt der Notar Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts, des Sorgerechts sowie erbrechtliche Folgen um eine gerechte Vereinbarung Regelung zu finden.