Allgemeines Zivilrecht


Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Angelegenheiten und Rechtsverhältnisse von Privatpersonen und auch Unternehmen untereinander. 

Im allgemeinen Zivilrecht beraten und vertreten wir Sie gerne unter anderen in den folgenden Bereichen:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht
  • Geltendmachung von Schadensersatz
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Mietrecht