Notariat

Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zu vorsorgenden Rechtspflege. Ein Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und entwirft, beurkundet und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und die unmittelbar vollstreckbar sind.  Dabei ist es seine Aufgabe, Sie unparteiisch und unabhängig zu beraten und zu betreuen.

Rechtsanwalt und Notar Hans Hermann Droßel ist seit 1996 zum Notar mit dem Amtssitz Wolfsburg bestellt. Das heutige umfangreiche Notariat geht auf die Zusammenarbeit mit seinem Sozius Rechtsanwalt und Notar a.D. Detmar Leitzke zurück, der von 1990 bis Januar 2017 als Notar in Wolfsburg tätig war.


 

Anders als ein Rechtsanwalt, der stets ein einseitiger Interessenvertreter ist, wird der Notar als unparteiischer Ratgeber tätig. Durch die im Vorfeld einer Beurkundung entwickelten Problemlösungen sollen Streitigkeiten vermieden oder zumindest ihre Folgen klargestellt werden. Zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, vielfältige rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere gegenüber öffentlichen Registern, bedürfen der notariellen Beglaubigung. Sowohl die notarielle Beurkundung als auch die Beglaubigung haben einen besonderen Beweiswert.

Weitere Informationen über die Rolle des Notars sowie über die Organisation des Notariates in Deutschland erhalten Sie unter www.bundesnotarkammer.de.

Die von uns angebotene notarielle Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Grundstücksrecht
    (z.B. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Bestellung von Grundpfandrechten, Hypotheken und Grundschulden)
  • Gesellschaftsrecht
    (z.B. Gründungen von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister)
  • Erbrecht
    (Entwurf und Beurkundungen von Testamenten und Erbverträgen, Beantragungen von Erbscheinen, Beglaubigungen von Erbausschlagungen)
  • Familienrecht
    (Adoptionen, Entwurf und Beurkundungen von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Beurkundungen von Unterhaltsvereinbarungen)
  • Sonstiges
    Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten