Immobilien
Der Kauf einer Immobilie ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung des Kaufvertrages bis hin zur Eintragung der Käufer im Grundbuch als Eigentümer.
Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem zu Verkauf stehenden Grundstück ein Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten.
Nicht selten werden Immobilien aus erbschaftsteuerlichen Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nachfahren übertragen.
Kauf & Verkauf von Immobilien
Ein Immobilienkauf ist kein Alltagsgeschäft. Vielmehr ist eine solche Anschaffung, gerade für Privatpersonen, oft mit einer Großinvestition gleichzusetzen, die als Altersvorsorge dienen soll.
Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und ungewollten Überraschungen zu schützen, sieht der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung bei Immobilienkaufverträgen vor.
Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben.
Bauträgervertrag
Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Bei einem Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten. Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis ohne einen tatsächlichen Gegenwert zahlt. Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger für fünf Jahre.
Ein solcher Bauträgervertrag bietet dem Bauträger sowie dem Käufer Vorteile. Der Bauträger hat Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen aufnehmen muss. Der Käufer hat in diesem Falle die Möglichkeit bei der Gestaltung des zu errichtenden Gebäudes mitzuwirken.
Aufgrund der Tatsache, dass das Kaufobjekt erst noch errichtet wird, sind eine detaillierte Baubeschreibung und Baupläne besonders wichtig.
Übertragungsverträge
Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Daher haben Eltern oft den Wunsch, ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen.
So können erbsteuerrechtliche Pflichten umgangen und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.
Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen, insbesondere die mit der Übertragung zusammenhängenden Vor- und Nachteile berät Sie unser Notar gerne in einem persönlichen Gespräch.