Gebühren
Für die Beauftragung eines Notars oder einer Notarin entstehen Gebühren. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben, sodass jeder Notar und jede Notarin verpflichtet ist, die gesetzlichen Gebühren auch abzurechnen. Dabei sind die Gebühren im ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einheitlich.